CLP-Kennzeichnungsleitlinien

Die ECHA hat Leitlinien für die Verpackung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung herausgebracht.

Für die Gestaltung von Verpackungen werden praktische Beispiele gezeigt.

Breiten Raum nimmt die Auswahl der Sicherheitshinweise (P-Sätze) ein. Das Verfassergremium aus Behörden- und Industrievertretern hat hierfür einen pragmatischen Ansatz gewählt. Es werden für die einzelnen Gefahrenklassen und -kategorien die geeigneten P-Sätze mit den Vermerken „Stark empfohlen“, „Empfohlen“, „Optional“ in jeweils überschaubarer Anzahl aufgelistet.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

Für das GSM NAV stellt Prosisoft im Rahmen des FCC GHS-Regelwerks ein Postprocessing zur Verfügung, mit dem die Zahl der P-Sätze in vielen Fällen unter der „magischen“ Zahl 6 (Art. 28 CLP-Verordnung) liegt. Auch die Rangfolgeregeln für H-Sätze und Piktogramme können berücksichtigt werden.