Für das Sicherheitsdatenblatt ergeben sich durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 zur Änderung der REACH-Verordnung [Text herunterladen] wichtige Änderungen.
Der Anhang II (Sicherheitsdatenblatt) der REACH-VO wird an die Vorgaben der CLP-Verordnung (EU-GHS-Verordnung) angepasst. Der Aufbau des SDB, z.B. die Liste der obligatorischen Angaben, wird genauer festgelegt. Die inhaltlichen Vorgaben sind in zwei Anhängen der Verordnung niedergelegt:
- Anhang I beschreibt Aufbau und Inhalte für die Übergangszeit bis zum verbindlichen Einsatz der GHS-Einstufung und Kennzeichnung auch für Gemische.
- Anhang II beschreibt das "endgültige Aussehen" nach Ablauf aller Übergangsfristen.
Die Änderungen sind verbindlich ab dem 1.12.2010, und zwar für Stoffe und Gemische. Die Verordnung legt weitere Übergangsfristen fest.

