GSM-Anwendungen für die Aromen-Industrie

Die Anforderungen von Aromenherstellern unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Anforderungen, die auch von anderen Herstellern chemischer Erzeugnisse an ein Gefahrstoffmanagementsystem wie GSM NAV gestellt werden.

Als Hersteller z.B. von alkoholischen Extrakten aber auch wässrigen Konzentraten unterliegen ihre Produkte in vielen Fällen dem Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht. Es handelt sich also in der Regel um komplexe Gemische mit einer großen Zahl von Inhaltsstoffen, die gemäß der Chemikaliengesetzgebung und dem Transportrecht eingestuft bzw. klassifiziert, gekennzeichnet und mit den erforderlichen Begleitdokumenten wie Sicherheitsdatenblättern und Transportpapieren in unterschiedlicher Form (ADR-Beförderungspapier, Lieferschein, IMO-Erklärung usw.) in Verkehr gebracht werden müssen.
Für die im EFFA Code of Practice enthaltenen Stoffe und Extrakte stellt Prosisoft übrigens die dort hinterlegten Angaben, insbesondere die Gefahrstoff-Einstufung nach Stoffrichtlinie und CLP-Verordnung, zur Verfügung.

Schon die oben genannten Standardaufgaben zeichnen sich durch eine hohe allgemeine Komplexität mit zahlreichen nationalen Varianten aus und sind zudem einem ständigen Wandel unterworfen. Bereits hier zeigt sich, dass GSM NAV ein mächtiges und gleichzeitig flexibles Werkzeug darstellt, prädestiniert für Aufgabenstellungen, die weit über Gefahrstoffmanagement im engeren Sinne hinausgehen.

Besondere Anforderungen für Aromenhersteller

Aromen unterliegen je nach Einsatzgebiet zahlreichen weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere für Kosmetika und Lebensmittel. Hinzu kommen können noch Produktauszeichnungen und Herkunftsnachweise, die sich z.B. aus religiösen Ernährungsvorschriften oder Deklarationen für Allergiker, Diabetiker usw. ergeben. Darüber hinaus können Kunden auch abnehmerspezifische Zertifikate und Konformitätserklärungen verlangen, welche z.B. zur Erlangung bestimmter Prüfsiegel benötigt werden, und die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Datenstrukturen

Im GSM NAV können die dafür notwenigen Datenstrukturen aufgebaut und ggf. modifiziert werden, ohne dass die auf der Datenbankseite bestehenden Tabellenstrukturen zu ändern sind. Es können also jederzeit neue Eigenschaften angelegt und geändert sowie in eigens konfigurierten Eingabe- und Ausgabestrukturen (Berichten), den sogenannten Ansichten, zusammengefasst werden.

Besondere Eigenschaften für den Aromen- bzw. Lebensmittelsektor sind zum Beispiel:
•  Allergenquellen (gem. Richtlinie 2007/68/EG)
•  Kontaminanten (gem. Verordnung (EG) Nr. 1881/2006)
•  Keimzahlen
•  Brix-Dichte
•  Gehalte an Fett, Kohlenhydraten, Proteinen, Natrium usw.
•  Kalorische Nährwerte (kJ/kcal)
•  Haltbarkeitsangaben
•  Anwendungsdosierungen
•  Statusangaben: Koscher, Halal, GMO usw.
•  ID-Nummern: FLAVIS, FEMA usw.
Diese und andere Informationen können für die Datenerfassung in bestimmten Ansichten und Kapiteln nach eigenen Erfordernissen gruppiert und für die Ausgabe in verschiedenen Berichten wie Produktdatenblättern (Technischen Merkblättern) oder speziellen Konformitätserklärungen, Analysenzertifikaten usw. konfiguriert werden.

Auswertungen und Berechnungen

Mithilfe des Flussdiagramm-Prozessors FCC (Flow Chart Calculator) können beliebige Arten von Auswertungen und Berechnungen, die als Konfigurationen in Regeltabellen abgelegt sind, ausgeführt werden, ohne dass eine Programmierung auf der Ebene von NAV Code Units nötig ist. Datenstrukturen und Programmcode der NAV-Installation bleiben dafür unverändert.

FCC-Konfigurationen können komplizierte Einstufungen und Berechnungen wie z.B. die Einstufung von Gemischen gemäß GHS oder die Bestimmung des dänischen MAL-Codes für Anstrichmittel abbilden. Daneben lässt sich aber auch eine Vielzahl von Auswertungen und Listenabgleichen für alle Arten von Produkten definieren, etwa um zu gewährleisten und zu dokumentieren, dass alle Inhaltsstoffe in einem Stoffinventar wie TSCA, IECSC, DSL usw. oder dass bestimmte Komponenten in einer besonderen Positivliste aufgeführt sind.

Für den Bereich von Lebensmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen sind als Beispiele zu nennen die Ausweisung von Allergenquellen oder die Berechnung von Nährwerten und Nährstoffgehalten.

Verschiedene Rezepturebenen

Dabei ist es grundsätzlich möglich, Auswertungen auf verschiedenen Rezepturebenen durchzuführen (und solche Auswertungen auch miteinander zu kombinieren). Rezepturebenen sind insbesondere Rohstoffe und die in ihnen enthaltenen chemischen Grundstoffe (beschrieben durch CAS-, EG-, REACH-Registrier-Nr. usw.).

So kann zwar ein bestimmter Grundstoff als solches kein Allergen sein. Wenn der betreffende Rezeptur-Rohstoff aus einer bestimmten Allergenquelle, z.B. aus Eiern, gewonnen wurde, muss aber ein damit hergestelltes Produkt entsprechend deklariert werden. In diesem Fall ist die Eigenschaft Allergenquelle = Ei beim Rohstoff einzutragen.

Dagegen ist der Grundstoff Fruktose (CAS-Nr. 57-48-7) ein Kohlenhydrat mit einem bestimmten Brennwert. Entsprechend gepflegte Grundstoffe können dann z.B. als Nährstoffgruppe Kohlenhydrate (Gewichts-%) ausgewiesen werden, und es kann auch ein kalorischer Nährwert (kJ/kcal) für das gesamte Produkt berechnet und ausgegeben werden.