Lagerklasse für Deutschland und die Schweiz

In Deutschland ist die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in der TRGS 510 geregelt. Um die nötigen Maßnahmen, insbesondere die Trennung in unterschiedlichen Lagerabschnitten, falls erforderlich, treffen zu können, ist neben Informationen über die Stoffmengen auch deren Zuordnung zu Lagerklassen (LGK) zu berücksichtigen. Schon bislang gab es für das GSM NAV eine Berechnungsoption (d.h. ein FCC-Regelwerk) zur Zuordnung einer Lagerklasse. Dies geschieht auf Basis der CLP-Einstufung und der Gefahrgut-Klassifizierung, letztere ist insbesondere für die LGK 6.2 und LGK 7 nötig.

Diese Berechnung wurde jetzt erweitert um die Ermittlung der Lagerklassen für die Schweiz. Die Ergebnisse und Methoden sind ähnlich wie bei TRGS 510, aber doch unterschiedlich (z.B. kein Bezug auf die Transporteinstufung). Dazu wurde der „Leitfaden für die Praxis: Lagerung gefährlicher Stoffe“ (überarbeitete Auflage 2011 mit GHS / CLP, herausgegeben von den Umweltfachstellen der Kantone der Nordwestschweiz et al., Frauenfeld, Mai 2011) herangezogen.