Am 1.8.2017 ist die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) n Kraft getreten. Es steht eine entsprechend geänderte FCC-Berechnung der WGK von Gemischen zur Verfügung. Diese Berechnung erzeugt auch einen Bericht zur Dokumentation der Selbsteinstufung des Gemisches (entsprechend Formblatt 2 des Anhangs 2 AwSV). Mitte August wurde auch die Stoffliste des UBA („Rigoletto“) aktualisiert und inzwischen in unseren Stoffdatenbestand eingearbeitet.
Die Türkei hat neue Regeln für die Erstellung von türkischen Sicherheitsdatenblättern eingeführt. Es gibt neue Wortlaute für Überschriften (insbesondere mit Verweisen auf entsprechende türkische Vorschriften). Diese können von Prosisoft als Phrasenupdate bereitgestellt werden. Das SDB muss von einer in der Türkei geschulten bzw. zertifizierten Person erstellt bzw. freigegeben werden (Angabe der Zertifikatsnummer auf dem SDB !). Außerdem haben wir inzwischen die offiziellen Wortlaute für H- und P-Sätze gemäß der türkischen GHS-Umsetzungsverordnung in unseren Phrasenbestand übernommen. Diese entspricht der CLP-Verordnung einschließlich der 3. ATP. Daher wurde P362 an den aktuell gültigen P362 der CLP-VO angepasst (während der ursprüngliche türkische Wortlaut dem P362+P364 entspricht).
Am 21.12.2016 wurde eine Berichtigung der CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt publiziert. Die darin geänderten Wortlaute von H- und P-Sätzen haben wir in unseren Phrasenbestand übernommen. Dies betrifft auch die geänderten Wortlaute gemäß der 8. ATP. Einen wichtigen Hinweis zu diesem Thema finden Sie hier.
Eine kurze Übersicht über die neuen bzw. gemäß dem neuen Anhang VIII CLP-VO geplanten Regelungen zur Übermittlung von Informationen nach Artikel 45 der CLP-Verordnung (Meldung ans BfR bzw. an ISi) finden Sie hier.