Spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen müssen Stoffe und ihre CLP-Einstufung und -Kennzeichnung in das C&L Inventory der ECHA gemeldet werden. Dies betrifft mengenunabhängig Importeure und Hersteller von Stoffen, die sie als solche oder in Gemischen in Verkehr bringen. Die ECHA hat selbst klargestellt, dass „reine“ Formulierer nicht darunter fallen.
Über die ECHA-Startseite können die Inventory-Einträge für einen bestimmten Stoff via „Suche nach Chemikalien“ eingesehen werden. Es werden im Vorgriff auf die angestrebte Konsolidierung alle gemeldeten Einstufungs- und Kennzeichnungskombinationen angezeigt, wobei die entsprechenden Informationen nach der Zahl der Meldungen sortiert dargestellt sind.
Da für die Konsolidierung kein Prozedere zwingend vorgegeben ist und diese sich somit lange hinziehen wird, sollte eine „offizielle“ Einstufung immer den Registrierungsdaten – sofern vorhanden – entnommen werden, die ebenfalls über die ECHA-Startseite zugänglich sind.
Prosisoft wird für kommende Aktualisierungen seiner Datenbestände entsprechend verfahren.