Für den Flussdiagrammprozessor FCC stehen mittlerweile unter anderem folgende Regelwerke und Berechnungen standardmäßig zur Verfügung. Über den aktuellen Stand informiert auch die Versionsübersicht unserer Website.
- GHS-Berechnungen für UN und EU (optional: USA)
- SDB: Masterzuordnung, DNEL/PNEC- und (Öko-)Tox-Daten von Inhaltstoffen, Kommentare zu Abschnitten 11 und 12 gem. Verordnung (EU) 2015/830
- Störfallverordnung (Zuordnung von Kategorien, Ausgabe in Abschnitt 15 SDB)
- Detergenzienverordnung (Gruppierung von Inhaltsstoffen, Datenblätter)
- Ausweisung von Biozid-Wirkstoffen
- Decopaint-Richtlinie (Berechnung VOC-Gehalt, Abgleich mit Produktkategorien)
- VOC-Gehalte nach Lösemittelrichtlinie und Schweizer VOC-Lenkungsabgabe
- Schwermetallgehalte nach CONEG bzw. RL 94/62/EWG und EN 71-3
- Gehalte an Halogenen, Phthalaten, Restmonomeren, Festkörper, Pigmente
- REACH: Registrierungsstatus von Inhaltsstoffen, Stoffe der Kandidatenliste („SVHC“)
- Freigaben für den Lebensmittelverpackungsdruck
- Abgleich mit Stoffinventaren: TSCA, DSL/NDSL, IECSC, AICS, PICCS usw.
- Ausweisung von Lebensmittelallergenquellen
- Bestimmung des MAL-Codes für Dänemark
- Bestimmung der Lagerklasse für Deutschland (nach TRGS 510) und die Schweiz
Viele weitere Berechnungen und Regelwerke können bei Bedarf schnell konfiguriert werden: Freie OH-Gruppen, RoHS-Auswertung usw.
GHS-Berechnungen
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsberechnung für Gemische umfasst sämtliche Gefahrenklassen des UN-Rechts und des EU-Rechts (gemäß CLP-Verordnung einschließlich diverser Berichtigungen und Änderungsverordnungen). Optional können auch die Berechnungen für die USA nach OSHA HazCom Standard erworben werden.
Die Berechnung der einzelnen Gefahrenklassen nach EU-Recht erfolgt unter Anwendung der entsprechenden Abschnitte des Anhangs I der CLP-Verordnung. Dies gilt auch für die Einstufung im Hinblick auf die Klassen 3.1 und 4.1, für die in älteren Versionen noch auf Anhang VII zurückgegriffen wurde.
Es werden immer sämtliche Einstufungsoptionen des jeweiligen Regelwerks angeboten mit Ausnahme der Übertragungsgrundsätze (bridging principles), deren Anwendung nur für „ausgeprüfte“ Gemische, die in der Praxis fast nie vorliegen, sinnvoll ist. Für die Klasse 3.1 heißt das: Es werden die Berechnungen aufgrund vorliegender Toxizitätsdaten oder Einstufungen der Inhaltstoffe durchgeführt; die einzelnen Resultate können aber auch aufgrund von Expertenbeurteilung (expert judgement) überschrieben werden.
Masterzuordnung
Auf Basis der CLP-Einstufung werden Vorlagestoffe (Master), z.B. für einen entzündbaren, flüssigen Stoff mit Ätz/Reizwirkung, dem Produkt zugeordnet. Bei dem Master sind die SDB-Abschnitte 4, 5, 6, 7 usw. mit den passenden Phrasen vorbelegt, um sicherzustellen, dass die obligatorischen Unterabschnitte mit Angaben versehen sind. Diese Vorbelegung kann durch produktspezifische Werte überschrieben werden, z.B. die Dichte-Angabe „nicht bestimmt“ in Abschnitt 9 durch einen konkreten Wert. Mit dieser Konfiguration werden eine Reihe von vordefinierten Vorlagestoffen mitgeliefert.
DNEL/PNEC- und (Öko-)toxizitätsdaten-Ausweisung
Für die Inhaltsstoffe (Grundstoffe) von Gemischen werden über Referenzen die dort gepflegten Daten in den Abschnitten 8, 11 und 12 des Sicherheitsdatenblatts für das Gemisch ausgegeben.
Störfallverordnung
Auf Basis der CLP-Gefahrenkategorien werden gemäß Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) werden die dazu gehörigen Mengenschwellen ermittelt. Die Daten werden in die entsprechende Eigenschaft übernommen und im Kap. 15 des SDS ausgewiesen.
Detergenzienverordnung
Erzeugt werden die Deklarationslisten gemäß VO(EG) 648/2004 (Detergenzien-Verordnung):
- Datenblatt für medizinisches Personal (Inhaltsstoffe nach Anhang VII Abschnitt C)
- Datenblatt über Inhaltsstoffe bei Detergenzien für die Allgemeinheit
- Zusätzliche Kennzeichnungen (Kennzeichnungen nach Anhang VII, Abschnitt A)
Sofern ein Produkt als „Detergenz“ markiert ist, werden die Inhaltsstoffe analysiert und entsprechend der vom Anwender gepflegten Detergenziengruppen-Zuordnungen und Identifikationsdaten aggregiert und entsprechend als Ergebnis-Listen in die entsprechenden Eigenschaften zurückgeschrieben. Die zusätzlichen Kennzeichnungen werden im SDB-Abschnitt 15 ausgegeben; die Datenblätter können über spezifische GSM-Berichts-Ansichten generiert werden.
Decopaint-Richtlinie
Auf Basis der Grundstoffendaten und der zugeordneten Produktkategorie wird die Rezeptur eines Produktes analysiert und die prozentuale Menge an VOC-Stoffen gemäß Decopaint-VOC-Definition (Richtlinie 2004/72/EG) ermittelt. Die Mengen werden über die Dichte in g/l umgerechnet. Die Ergebnisse werden in eine Eigenschaft zurückgeschrieben und können z.B. im SDB-Abschnitt 15 ausgewiesen werden.
VOC-Gehalte
Flüchtige organische Verbindungen (Volatile organic compounds (VOC)) sind Gegenstand der Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von VOC-Emissionen sowie der Schweizer Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV). Mithilfe der FCC-Berechnung lässt sich eine Rezeptur auf das Vorhandensein solcher Stoffe überprüfen. Die Ergebnisse werden z.B. im SDB-Abschnitt 15 ausgegeben, die Auswertung nach VOCV im SDB für die Region Schweiz.
Schwermetall-Gehalte
Es können zum Beispiel Schwermetallgehalte von Produkten im Sinne bestimmter Vorschriften berechnet, mit den Grenzwerten der jeweiligen Vorschrift abgeglichen und so die Freigabe für einen bestimmten Verwendungszweck überprüft werden. So gibt es z.B. die Grenzwerte für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) für Verpackungsmaterialien gemäß CONEG (Coalition of Northeastern Governors (USA)) bzw. der europäischen Richtlinie 94/62/EWG. Oder es gibt die europäische Spielzeugnorm EN 71-3, welche auch die Elemente Antimon, Arsen, Barium und Selen berücksichtigt. Der Definitionsumfang der zu betrachtenden Metalle bzw. Elemente kann einfach erweitert werden.
Gehalte an Halogenen, Phthalaten, Restmonomeren, Festkörper, Pigmente
Über die Rohstoff-Rezeptur eines Gemischs wird geprüft, ob Komponenten zu einer bestimmten chemischen oder physikochemischen Funktionalität beitragen (z.B. Restmonomere, Lösemittelgehalt, Festkörper usw.). Die Ausgabe der Ergebnisse in Berichten kann frei definiert werden. Eine Umstellung der Prüfung von der Rohstoff-Ebene auf die Grundstoff-Ebene ist durch Änderung der Konfiguration einfach möglich. Der Definitionsumfang der zu betrachtenden Merkmale kann einfach erweitert werden.