GHS steht für Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es wird von den UN herausgegeben und aktualisiert und kann vom jeweiligen Gesetzgeber vollständig, in Teilen oder auch mit Ergänzungen in seine nationale oder regionale Gesetzgebung übernommen werden.
Die EU hat dies mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 getan.
Diese EU-GHS- oder auch CLP-VO (Classification, Labelling and Packaging) genannte Verordnung kann, da in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig, im Prinzip bereits vollständig angewendet werden. Für Stoffe ist die Anwendung bereits verpflichtend. Für Gemische (= Zubereitungen) ist dies ab 1.6.2015 der Fall. Hersteller von Gemischen sollten darauf achten, z.B. über ihre Rohstofflieferanten, einstufungsrelevante Stoffdaten zu erhalten, da sie anderenfalls ihre Produkte zu „konservativ“ einstufen müssen.
In der EU sind die Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern übrigens in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/200 (REACH-Verordnung) festgelegt, die wiederum mit der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 an GHS bzw. CLP-VO angepasst wurde.