GSM-Anwendungen für die Lackindustrie

Die Anforderungen von Lackherstellern unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Anforderungen, die auch von anderen Herstellern chemischer Erzeugnisse an ein Gefahrstoffmanagementsystem wie GSM NAV gestellt werden.

Ihre Produkte unterliegen in der Regel dem Gefahrstoff- und in vielen Fällen auch dem Gefahrgutrecht. Es handelt sich um zumeist um Gemische, die gemäß der Chemikaliengesetzgebung und dem Transportrecht eingestuft bzw. klassifiziert, gekennzeichnet und mit den erforderlichen Begleitdokumenten wie Sicherheitsdatenblättern und Transportpapieren in unterschiedlicher Form (ADR-Beförderungspapier, Lieferschein, IMO-Erklärung usw.) in Verkehr gebracht werden müssen.

Schon die oben genannten Standardaufgaben zeichnen sich durch eine hohe allgemeine Komplexität mit zahlreichen nationalen Varianten aus und sind zudem einem ständigen Wandel unterworfen. Bereits hierbei zeigt sich, dass GSM NAV ein mächtiges und gleichzeitig flexibles Werkzeug darstellt, prädestiniert für Aufgabenstellungen, die weit über Gefahrstoffmanagement im engeren Sinne hinausgehen.

Besondere Anforderungen für Lackhersteller

Lacke gibt es für eine Vielzahl von Substraten und in vielen Grundtypen, z.B. lösemittelbasierte, wasserbasierte, strahlungshärtende Systeme, Pulverlacke usw. Lacke unterliegen abgesehen vom Gefahrstoffrecht je nach Anwendungsgebiet zahlreichen weiteren gesetzlichen Vorgaben, wenn es etwa um Bautenanstrichstoffe, die Beschichtung von Spielzeugen oder Bedarfsgegenständen geht.

Darüber hinaus verlangen Kunden oftmals auch abnehmerspezifische Zertifikate und Konformitätserklärungen , welche z.B. zur Erlangung bestimmter Prüfsiegel benötigt werden, und die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Solche Zertifikate betreffen nicht nur das Gebiet der Produktsicherheit sondern auch die Einhaltung von Normen hinsichtlich Anwendungstechnik und Beschichtungsqualität. Hinzu kommen noch freiwillige Standards („Öko-Siegel“) und Empfehlungen von diversen Instituten und Verbänden.

Datenstrukturen

Im GSM NAV können die dafür notwenigen Datenstrukturen aufgebaut und ggf. modifiziert werden, ohne dass die auf der Datenbankseite bestehenden Tabellenstrukturen zu ändern sind. Es können also jederzeit neue Eigenschaften angelegt und geändert sowie in eigens konfigurierten Eingabe- und Ausgabestrukturen (Berichten), den sogenannten Ansichten, zusammengefasst werden.

Besondere Eigenschaften für den Lackbereich sind unter anderem:

• Verarbeitung: Anwendungsdosierungen, Mindestfilmbildetemperatur, Topfzeit usw.
• Filmeigenschaften: Blockfestigkeit, Glanzgrad usw.
• Gehalte:
Festkörper, Pigmente
VOC im Sinne verschiedener Regelungen
Elemente (Metalle, Schwermetalle, Halogene usw.)
Stoff- und funktionelle Gruppen (Weichmacher, Restmonomere, OH-Gruppen usw.)
• Haltbarkeitsangaben
• Freigaben: Spielzeugnorm EN 71-3, „CONEG“, „Decopaint“ usw.
• ID-Nummern: Colour Index, RAL-Farbton usw.

Diese und andere Informationen können für die Datenerfassung in bestimmten Ansichten und Kapiteln nach eigenen Erfordernissen gruppiert und für die Ausgabe in verschiedenen Berichten wie Produktdatenblättern (Technischen Merkblättern) oder speziellen Konformitätserklärungen, Analysenzertifikaten usw. konfiguriert werden.

Auswertungen und Berechnungen

Mithilfe des Flussdiagramm-Prozessors FCC (Flow Chart Calculator) können beliebige Arten von Auswertungen und Berechnungen, die als Konfigurationen in Regeltabellen abgelegt sind, ausgeführt werden, ohne dass eine Programmierung auf der Ebene von NAV Code Units nötig ist. Datenstrukturen und Programmcode der NAV-Installation bleiben dafür unverändert.

FCC-Konfigurationen können komplizierte Einstufungen und Berechnungen wie z.B. die Einstufung von Gemischen gemäß GHS oder die Bestimmung des dänischen MAL-Codes für Anstrichmittel abbilden. Daneben lässt sich aber auch eine Vielzahl von Auswertungen und Listenabgleichen für alle Arten von Produkten definieren, etwa um zu gewährleisten und zu dokumentieren, dass alle Inhaltsstoffe in einem Stoffinventar wie TSCA, IECSC, DSL usw., dass bestimmte Komponenten in einer besonderen Positivliste oder dass keine Komponenten in einer Negativliste wie etwa der ECHA-Kandidatenliste aufgeführt sind.

Der FCC ermöglicht Auswertungen hinsichtlich der unterschiedlichen Definitionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und den betreffenden Regelungen. Berechnet und (z.B. im Sicherheitsdatenblatt) ausgewiesen werden VOC-Gehalte gemäß der Schweizer VOC-Lenkungsabgabe oder der Decopaint-Richtlinie bzw. ChemVOC-FarbV, wobei zugleich überprüft wird, ob der Grenzwert einer bestimmten Produktkategorie eingehalten wird. Der FCC kann auch zur Erstellung der Lösemittelbilanz gemäß der VOC-Richtlinie bzw. 31. BImSchV herangezogen werden.

Verschiedene Rezepturebenen

Dabei ist es grundsätzlich möglich, Auswertungen auf verschiedenen Rezepturebenen durchzuführen (und solche Auswertungen auch miteinander zu kombinieren). Rezepturebenen sind insbesondere Rohstoffe und die in ihnen enthaltenen chemischen Grundstoffe (beschrieben durch CAS-, EG-, REACH-Registrier-Nr. usw.).

Ein Grundstoff kann bestimmte Elemente als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Beispiel: Phthalocyaningrün, C.I. Pigment Green 7, CAS-Nr. 1328-53-6 enthält Kupfer und Chlor. Es kann aber auch vorkommen, dass Schwermetall- oder Halogengehalte lediglich auf von Herstellungsverfahren und Spezifikationen abhängigen Spuren beruhen, die bei den Rohstoffen abgelegt und über diese Rezepturebene ausgewertet werden.