REACH-Verordnung

REACH steht für die EG-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung (bzw. Verbot) von Chemikalien. Sie wurde am 30. Dezember 2006 im Europäischen Amtsblatt veröffentlich, trat am 1. Juni 2007 für alle Mitgliedsstaaten der EU in Kraft und entfaltet zeitlich abgestuft ihre Wirkung.

Alle in Mengen ab 1 t/a hergestellten oder eingesetzten Stoffe, sei es „rein“ oder in Gemischen, müssen vom Hersteller oder Importeur in die EU hinsichtlich ihrer sicheren Verwendung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden. Die nachgeschalteten Anwender (NA) müssen entsprechende Informationen erhalten (Stichworte: Erweitertes Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenario). In Europa ist der Aufbau des Sicherheitsdatenblatts in Anhang II der REACH-Verordnung geregelt.

Nachdem die zweite Stufe der Registrierung von „Altstoffen“ (Phase-in-Stoffen) mit einer Produktionsmenge ≥ 100 t/a je Hersteller/Importeur am 1.6.2013 abgeschlossen wurde, steht jetzt die letzte Registrierungsfrist  für Stoffe ≥ 1 t/a am 1.6.2018 im Blick. Außerdem wird noch von Herstellerverbänden darüber diskutiert, wie die Informationspflichten für den NA bei Gemischen in der Praxis umgesetzt werden sollen.