Mit der Veröffentlichung der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) im Bundesanzeiger vom 21. April 2017 ist diese Verordnung nun dieses Jahr in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit dem GSM ist von der AwSV vor allem die WGK-Einstufung von Gemischen auf Basis ihrer Inhaltsstoffe betroffen, die ab dem 1. August 2017 anzuwenden ist. Die entsprechenden FCC-Berechnungen stehen seit Ende Juli zur Verfügung.
Die Methode der Gemischeinstufung beruht nunmehr auf den CLP-Einstufungen (unter Einbeziehung von M-Faktoren). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich in vielen Fällen gegenüber der alten Einstufung nach Anhang 4 VwVwS keine Änderung der WGK ergeben wird. Erfreulicherweise bleiben daher nach §66 AwSV die bereits vor dem 1.8.2017 erfolgten Einstufungen gültig. Die vom Umweltbundesamt UBA im August erstmalig veröffentlichte einheitliche Liste der WGK-Einstufungen für (Inhalts-)Stoffe haben wir in unseren Stoffdatenbestand übernommen. Die Listen nach der alten Verwaltungsvorschrift VwVwS sind entfallen.
Die neu eingeführte interne Dokumentation der Selbsteinstufungen von Gemischen, die für die Überwachungsbehörden bereitgehalten werden muss, wird als eine neue Ansicht mit dem AwSV-Update ebenfalls installiert.