Wortlaute von H- und P-Sätzen

Ein Kunde machte uns auf Folgendes aufmerksam: In einigen Sprachversionen der Änderungsverordnungen zur CLP-VO („ATPs“) wurden Korrekturen der Wortlaute von H- und P-Sätzen (an Stellen, in denen es z.B. um den Anwendungsbereich des jeweiligen Satzes geht) vorgenommen. Entsprechende Änderungen in den multilingualen tabellarischen Zusammenstellungen der Wortlaute für die einzelnen EU-Sprachen wurden dagegen unterlassen (da diese Tabellen selbst ja auch nicht unbedingt Gegenstand der betreffenden ATP waren). Bis ein entsprechender Abgleich in einer künftigen ATP erfolgt, ergibt sich somit das Problem, dass u. U. zwei verschiedene Wortlaute für ein und denselben H- bzw. P-Satz existieren.

Beispiel: H222 „Extrem entzündliches Aerosol“. In der aktuellen italienischen konsolidierten Fassung der CLP-VO wird in der Tabelle 2.3.1 der korrigierte Wortlaut „Aerosol estremamente infiammabile“ verwendet, in der multilingualen Zusammenstellung der Wortlaute für den H222 steht hingegen noch „Aerosol altamente infiammabile“. Einige Abnehmer des Kunden wünschten, dass der mit VO 487/2013 (Version IT) korrigierte Wortlaut verwendet werden solle und bezogen sich auf eine Empfehlung des europäischen Aerosolverbands FEA (Fédération Européenne des Aérosols). Hingegen erklärt der italienische CLP-Helpdesk, dass generell nur die in den Tabellenübersichten explizit veröffentlichten Wortlaute anzuwenden seien.

Der hier geschilderte Sachverhalt betrifft zahlreiche weitere H- und P-Sätze, nicht nur in italienischer Sprache. Wir folgen der Auffassung des italienische CLP-Helpdesks und werden Änderungen nur vornehmen, wenn diese ausdrücklich beschlossen bzw. publiziert sind, wie z.B. mit der Berichtigung im EU Amtsblatt vom 21. Dezember 2016 oder der Verordnung 2016/918 (8. ATP).